ALLE LEISTUNGEN AUS EINER HAND

  • Grundpflege

  • Behandlungspflege

  • 24 h Bereitschaft

  • Tagespflege

  • Palliative Pflege

  • § 37.3 Beratung

  • Hauswirtschaft

  • Betreuung

  • Einkaufen

  • Putzen

  • Waschen

SGB V, SGB XI, Privat?

Was steckt hinter den Bezeichnung und was unterscheidet die Leistungen?

SGB

V
  • medizinische Behandlungspflege
  • Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden.
  • Darunter fallen Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandswechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung, sowie beispielsweise auch das Anziehen vom Kompressionsstrümpfen (KL.II).

SGB

XI
  • Grundpflege / Pflegesachleistungen
  • Unter „Pflegesachleistungen“ versteht das Gesetz alle Hilfen, die professionelle Pflegekräfte bei Pflegebedürftigen zu Hause leisten. Dabei ist es einerlei, ob Pflegebedürftige in ihrem eigenen Haus leben oder z. B. im Haus ihrer Kinder.
  • Pflegebedürftige können auch mit anderen Pflegebedürftigen in einer Wohngemeinschaft leben und gemeinsam Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen.

Privat

Privat
  • Selbstzahler

Hauskrankenpflege

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